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Der Sekretär der Fatwa klärt das Urteil über die Durchführung der Umrah im Namen einer lebenden Person

Bücher - Mustafa Farhat:

Viele Muslime versuchen manchmal, die Umrah im Namen lebender Menschen durchzuführen, und hier wurde dem ägyptischen Dar Al Iftaa über die Entscheidung berichtet, die Umrah im Namen einer lebenden Person durchzuführen.

Entscheidung über die Durchführung der Umrah im Namen einer lebenden Person

Der Sekretär der Fatwa sagte, dass es zulässig sei, die Umrah im Namen einer lebenden Person durchzuführen, jedoch unter der Bedingung, dass diese Person an einer Krankheit erkrankt sei, die sie daran hindert, die Umrah auszuführen, oder sie daran hindert, zur Umrah zu gehen.

Und der Sekretär der Fatwa wies durch das Video, das Dar Al-Iftaa auf seiner YouTube-Seite ausstrahlte, darauf hin, dass die Person, die Probleme beim Gehen hat oder nicht in der Lage ist, das Flugzeug zu besteigen, oder die Person, die ständig Dialyse durchführt, sowie die Person, die nicht über die volle Reisefähigkeit verfügt, und betont, dass dies der Fall ist. Die Angelegenheit wird von den Juristen als „Ma’zoub“ bezeichnet, was bedeutet, dass die verstorbene Frau nicht zur Ruhe kommt.

Er erklärte, dass es in all diesen Fällen jeder Person erlaubt ist, sich von einer anderen Person zu entfernen, um die Umrah oder den Haddsch zu verrichten, und dass die Belohnung dafür bei Gott gemäß Seinem Willen liegt, und daran ist nichts dran.

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